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Enthornte Kühe gehören heute leider zum alltäglichen Bild. In den 1980er Jahren
begannen die Schwarzfleck-Züchter aus Unfall-Präventionsgründen mit diesem Eingriff.
Mittlerweile konnten Tierschützer glücklicherweise die Tierschutzgesetzgebung so
beeinflussen, dass das Enthornen, das heute fast ausschliesslich bei Kälbern
durchgeführt wird, unter Schmerz- Ausschaltung passieren muss und früher praktizierte,
grausame Enthornungsmethoden verboten sind. Damit konnten zumindest die unmittelbaren und
schlimmsten Folgen des Enthornens für das Tier beseitigt werden.
Der Schweizer Tierschutz STS engagiert sich seit längerem für behornte Kühe. In den
1990er Jahren finanzierte er eine noch heute wegweisende und bislang unübertroffene
wissenschaftlich-praktische > Doktorarbeit
an der ETH Zürich von Dr. Christoph Menke. Diese zeigt auf, dass Freilaufstallhaltung
mit behornten Kühen möglich ist. Dabei wurden Freilaufbetriebe mit behornten Kühen in
Deutschland, Oesterreich und der Schweiz untersucht und die wichtigsten Faktoren für eine
erfolgreiche Haltung herauskristallisiert, die da u.a. sind: Grosszügige Stallflächen
ohne Sackgassen und breite Laufgänge; angepasste Fressgitter; integrierter Laufhof im
Freien; sorgfältige Eingliederung gruppenfremder Tiere; gute Mensch-Tierbeziehung.
Letzteres kann natürlich nicht verordnet und auch nur z.T. erlernt werden! Diese Arbeit
war und ist deshalb besonders wichtig, weil immer wieder behauptet wird, in
Freilaufställen müssten im Gegensatz zur (nicht rindergerechten) Anbindehaltung Kühe
enthornt werden.
Der STS co-finanzierte in der Folge Beratungsschriften von LBL/SRVA sowie dem FIBL mit
konkreten Haltungs- und Managementtipps zur erfolgreichen Freilaufstallhaltung von
behornten Kühen. Zudem wurde ein > Merkblatt
publiziert und eine Nutztiertagung zum Thema durchgeführt. [
Unterlagen zur Nutztiertagung erhalten Sie in der STS-Geschäftsstelle > sts@tierschutz.com
]
Im Zusammenhang mit dem Enthornen von Kühen wird oft fälschlicherweise die
Anbindehaltung in den Himmel gehoben (dort würde/müsste nicht enthornt werden) sowie
negativ und sachlich falsch über Freilaufställe geschrieben (hier müsse enthornt werden
und der tierschützerisch erfreuliche Trend zu Freilaufställen sei der Grund fürs
Überhandnehmen des Enthornens). Fakt ist, dass die Anbindehaltung, die ja i.d.R. mit dem
tierquälerischen Kuhtrainer betrieben wird, bei den gesetzlich geforderten 90 mal Auslauf
pro Jahr eine Tierschutzwidrigkeit darstellt und den Bedürfnissen von Kühen nicht
entspricht. In der Anbindehaltung steht einer Kuh fast das ganze Leben lang lediglich eine
Fläche von 110x180cm zur Verfügung, während sie im Freilaufstall, nach Belieben den
ganzen Stall nutzen kann (Fress-, Liege- und Laufbereiche), d.h. 100 mal mehr Platz hat
und ein rinderkonformes Sozial- und Körperpflegeverhalten zeigen darf. Das alles ist im
Anbindestall nicht möglich!
Ein Argument ist nicht von der Hand zu weisen: Die Unfallgefahr, welche von Hörnern für
Menschen ausgehen kann. Es geht hier i.d.R. nicht um böse Kühe sondern um
ein kurzes Kopfdrehen /-anheben und einen Moment der Unachtsamkeit beim Tierhalter. Jedes
Jahr verunfallen dabei noch immer mehrere Bauern.
Es gibt unbehornte Kuhrassen (z.B. Angus) und selbst in unseren Rassen
existieren hornlose Linien. In der Schweiz und in Deutschland gibt es Züchter, die z.B.
genetisch hornlose (Simmentaler)-Fleckviehkühe züchten. |
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| Trotz (der ernst zu nehmenden) Verletzungsgefahr für Menschen und der Tatsache, dass
die Natur auch hornlose Kühe zulässt: Hörner erfüllen gewisse Funktionen im
Zusammenleben von Rinderherden, sei dies im Sozialleben (Rangordnung; Art der
Auseinandersetzungen [behornte Kühe führen eher Frontalkämpfe durch, enthornte Tiere
stossen sich oft auch in die Seite, was bei tragenden Tieren problematisch sein kann])
oder bei der Körperpflege (Kratzen). Zudem zeigen Wissenschaft und Praxis, dass die
Freilaufstallhaltung mit behornten Kühen möglich ist. Auch wenn der Trend selbst
im Biolandbau (Ausnahme: Demeter ) - heute völlig in die andere Richtung geht: Aus
tierethischen Gründen ist es gerechtfertigt, behornte Kühe zu fordern. |
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